Praxisbesuch

Bitte vereinbaren sie einen Termin!

Die Leistungen sind frei kalkuliert und das festgelegte Honorar mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn vereinbart! Die Behandlungskosten werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) - herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden , Neuauflage 2002 in Euro - abgerechnet.

Verschiedene Kostenträger erstatten die Liquidation in unterschiedlicher Höhe. Beihilfe, Bundesbeihilfe, Postbeamtenkrankenkasse, Privat- und Zusatzversicherungen für gesetzlich versicherte Patienten. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei der Versicherunggesellschaft) ob die vorgesehene Behandlung/Therapieverfahren) anerkannt und wenn ja in welcher Höhe erstattet wird.

Ich möchte Sie darauf hinweisen dass Möglicherweis nicht alles von den Kostenträgern erstattet wird was ich Ihnen in Rechnung stelle.